Die
Führerscheinklasse B
Pkw, bzw. Kfz
bis 3,5 t
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 18 Jahre
Teilnahme "Begleitetes Fahren" schon ab 17 Jahren
Besonderheiten: Anhänger bis 750 kg zGM, bei Anhängern von mehr als 750 kg zGM ist die zG der Kombination auf 3,5t begrenzt.
Die Führerscheinklasse BE
sowie B96
Fahrzeuge: B96: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zGM und Kombination bis 4250kg. BE: Kfz der Klasse B und Anhänger über
750kg und bis 3500kg zG.
Mindestalter: 18 Jahre
Besonderheiten: Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B;
Die
Führerscheinklasse A
Fahrzeuge: I. Krafträder (auch mit Beiwagen) und II. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kw
Mindestalter: zu I: 24 Jahre (Direkteinstieg), bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2, zu II: 21 Jahre
Besonderheiten: Neu seit 19.1.2013: Der Aufstieg von der beschränkten Motorradklasse A2 auf A ist nur noch mit dem Absolvieren
einer praktischen Prüfung möglich. Ohne theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung.
DIE FÜHRERSCHEINKLASSe A2
Krafträder mit einerLeistungsbeschränkun auf 36 KW
Mindestalter 18 Jahre
Besonderheiten: Nach 2 Jahren kann die Klasse A2,
mit nur einer praktischen Prüfung,
erlangt werden
Die Führerscheiklasse
A1
(ab 16 Jahre)
Fahrzeuge: I: Leichtkrafträder, bis 125ccm und 11 kW. Leistung/Leermasse max. 0,1kW/kg, sowie II: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als
50cm2 und bbH mehr als 45 km/h. Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Besonderheiten: seit 19.1.2013 keine km/h Beschränkung mehr
für 16 und 17 Jährige
Die
Führerscheinklasse AM
Fahrzeuge: Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h, Dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 16 Jahre
Die
Mofa - Prüfbescheinigung
Fahrzeuge: Mofa bis 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre